Das neue eidgenössische Raumplanungsgesetz, dem das Volk 2013 zustimmte, schreibt diese Anpassung innert fünf Jahren vor. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist ist die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig. Das revidierte Raumplanungsgesetz will vor allem eine weitere Zersiedelung der Landschaft verhindern.
Das revidierte Ausserrhoder Baugesetz soll in erster Linie die Verfügbarkeit von Bauland fördern. Grösster Knackpunkt der Ausserrhoder Revision war die von der Regierung vorgeschlagene Abschaffung der Ortsbildschutzzonen. Damit folgte sie parlamentarischen Vorstössen.
Kommunale Ortsbildschutzzonen hafte das negative Image an, die bauliche Entwicklung und Erneuerung bestehender Bauten zu behindern, argumentiert der Vorsteher des Departements Bau und Umwelt, Jakob Brunnschweiler. Der kommunale Ortsbildschutz soll jetzt durch neue Bestimmungen über die Kernzonen ersetzt werden.
Zum Zweck der guten Qualität der Gestaltung in den Kernzonen haben sich die zuständigen Bewilligungsbehörden und Private bei Bauvorhaben, die nach aussen wesentlich sichtbare Veränderungen umfassen, durch ein Fachgremium beraten zu lassen.
Am Montag hat das Büro des Kantonsrates von Appenzell Ausserrhoden die Kolleginnen und Kollegen des Büros des Grossen Rates des Kantons Freiburg empfangen. Der Ausserrhoder Kantonsratspräsident René Rohner begrüsste die Delegation unter der Leitung der Präsidentin des Grossen Rates des Kantons Freiburg, Katharina Thalmann-Bolz, im Regierungsgebäude. Anschliessend verfolgten die Kolleginnen und Kollegen die laufende Sitzung im Kantonsratssaal. Kathrin Hoesli vom Staatsarchiv führte die Besucher dann durchs 100-jährige Regierungsgebäude. Nach dem Mittagessen besichtigte die Delegation die Hackbrettwerkstatt von Werner Alder, wo der Anlass auch seinen Ausklang fand.