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Neuorganisation der Sozialen Dienste

Aufgrund der vom Bund angeordneten Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutz-Gesetzes werden die örtlichen Vormundschaftskommissionen durch eine kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde abgelöst.

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Die Aufgaben der bisherigen Vormundschaftskommissionen werden ab 1.Januar 2013 von der kantonalen Kinder und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Herisau übernommen. Die regionalen Berufsbeistandschaften (Mandatsführungen) werden mit den drei regionalen Aussenstellen gewährleistet. In Speicher wird die regionale Berufsbeistandschaft für alle Mittelländer Gemeinden den Sozialen Diensten Appenzeller Mittelland angegliedert.  

Den Gemeinden Teufen, Speicher, Bühler, Gais und Trogen ist es ein Anliegen weiterhin professionelle Dienstleistungen im Sozialdienst und Asylbereich gewährleisten zu können. Die Mittelländer Gemeinden haben sich deshalb für eine Zusammenarbeit in der Sozialhilfe und im Asylwesen entschieden. Die notwendigen Vereinbarungen wurden Ende November 2012 unterzeichnet. Das in den Gemeinden beschäftigte Personal wird in der neuen Organisation weiter beschäftigt. Die Stellenleitung übernehmen Béatrice Thoma (bisher Stellenleiterin Speicher) und Corinne Künzler (bisher Trogen). Der Hauptsitz befindet sich in Speicher, in Teufen wird  eine Zweigstelle geführt. Das Büro der Gemeinde Trogen zieht nach Speicher und dasjenige von Bühler nach Teufen um. Für Klienten aus Gais bleibt die Betreuung wie bisher in Teufen. Die Aufgaben der Sozialhilfekommissionen werden im Laufe des neuen Jahres mit den nötigen gesetzlichen Anpassungen an eine neue regionale Sozialhilfebehörde übertragen. Diese Behörde wird sich aus den 5 Gemeinderäten/innen des Ressorts Soziales zusammensetzen.

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