Längerfristig drei bis fünf Gemeinden

Der Ausserrhoder Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen angepassten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden». Demnach sollen die bestehenden zwanzig Gemeinden zu drei bis fünf Gemeinden zusammengelegt werden.

  • Mit seinem angepassten Gegenvorschlag zur Initiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» will der Regierungsrat eine breite Diskussion über die künftige Anzahl Gemeinden anstossen. (Symbolbild: Archiv app24 / Peter Eggenberger)

    Mit seinem angepassten Gegenvorschlag zur Initiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» will der Regierungsrat eine breite Diskussion über die künftige Anzahl Gemeinden anstossen. (Symbolbild: Archiv app24 / Peter Eggenberger)

Die Diskussion darüber, welche der drei Varianten umgesetzt werden soll, wird später erfolgen. Der Regierungsrat will so die Diskussion um die künftige Anzahl Gemeinden öffnen, hiess es in einer Mitteilung der Ausserrhoder Kantonskanzlei vom Mittwoch.

Gegenvorschlag und Eventualantrag

Im Rahmen der Volksdiskussion zu einem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» gingen laut Mitteilung 28 Beiträge ein. Zur Diskussion standen eine Hauptvorlage (Gegenvorschlag des Regierungsrates) und eine Eventualvorlage, womit der Kantonsrat den regierungsrätlichen Gegenvorschlag ergänzt hatte.
Die Hauptvorlage, der ursprüngliche Gegenvorschlag des Regierungsrats, sieht eine Reduktion der Anzahl Gemeinden von heute zwanzig auf neu vier vor.
Die Eventualvorlage des Kantonsrats sieht vor, dass die Gemeinden nicht mehr in der Verfassung genannt werden. Bei Bestandes- und Gebietsänderungen sollen die Stimmberechtigten der jeweils betroffenen Gemeinde einer Änderung zustimmen. Zudem soll der Kanton administrative und finanzielle Unterstützung an Gemeinden leisten, die sich zusammenschliessen wollen.

Gegenvorschlag angepasst

In der Volksdiskussion fand die Eventualvorlage des Kantonsrates eine grössere Zustimmung als der Gegenvorschlag des Regierungsrates, schrieb die Kantonskanzlei weiter.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat nun einen angepassten Gegenvorschlag, wonach die bestehenden zwanzig Gemeinden zu drei bis fünf Gemeinden zusammengelegt werden sollen. Die Diskussion darüber, welche der Varianten – also drei, vier oder fünf Gemeinden – realisiert werden soll, wird später im Rahmen der Umsetzung erfolgen. Um dieser Diskussion genügend Platz einzuräumen und um weitere Varianten zuzulassen, öffnet der Regierungsrat seinen bisherigen Vorschlag.

Abstimmung frühestens im November

Ausserdem geht der Regierungsrat in seinem Bericht und Antrag auf verschiedene Fragestellungen aus der bisherigen Diskussion näher ein, soweit bereits Aussagen möglich sind.
Der Regierungsrat hat das Geschäft zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Dieser wird sich mit der Vorlage voraussichtlich im Frühling 2023 befassen. Die Volksabstimmung über die Initiative könnte im November 2023 stattfinden.

Alle Unterlagen sind auf der Homepage des Kantons bei den Materialien des Kantonsrates unter www.ar.ch/kantonsrat/geschaeftssuche abrufbar.

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