Das Bundesrecht verlangt u.a. bei den Aus- und Weiterbildungskosten Änderungen im kantonalen Steuerrecht. Der Regierungsrat schlägt entsprechend vor, den Abzug für jedes minderjährige Kind von 5000 auf 6500 Franken und für jedes in Ausbildung stehende Kind vom 15. bis zum 26. Altersjahr von 6000 auf 10000 Franken zu erhöhen. Das geltende Steuergesetz wurde letztmals auf den 1. Januar 2013 geändert. Seither sind viele bundesrechtliche Vorschriften erlassen oder geändert worden. Diese Vorgaben müssen in die kantonale Gesetzgebung überführt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen auf das Steuerjahr 2019 hin wirksam werden.