Um für die betroffenen Familien Rechtssicherheit zu schaffen, wurde nun ein Vertrag zwischen den beiden Gemeinden Stein und Hundwil ausgearbeitet. Dieser Vertrag sieht vor, dass sämtliche im betroffenen Gebiet wohnenden Kinder vom Kindergarten bis in die 4. Klasse in Stein beschult werden können, ohne dass ein Gesuch gestellt werden muss. Die Schulkosten für jene Kinder trägt, wie bereits bisher, die Gemeinde Hundwil. Die gegenseitige Kündigungsfrist dieses Vertrages beträgt drei Jahre. Wünschen die Eltern die Beschulung der Kinder in Hundwil, so ist dies natürlich ebenfalls möglich.
Die beiden Gemeinderäte Stein und Hundwil haben diesem Vertrag zugestimmt.