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Gebäudestandard wurde definiert

Als weiterer Schritt Richtung «Energiestadt» hat der Gemeinderat für den Neubau sowie die Sanierung von öffentliche Bauten und Anlagen den Gebäudestandard 2011 festgelegt.

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Um eine Vorbildfunktion wahrzunehmen, richtet sich der Gebäudestandard 2011 als Leitlinie an Bauherrschaften von öffentlichen und durch die Öffentlichkeit unterstützten Bauten. Mit der Festlegung des Gebäudestandards 2011 will der Gemeinderat bei künftigen Investitionen die verstärkte Umsetzung von Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbarer Energie anstreben. Die Festlegung des Gebäudestandards steht im Zusammenhang mit der Weichenstellung in Richtung «Energiestadt», welche vorbereitet werden soll. Kann künftig bei öffentlichen Neubauten oder Sanierungen von Gemeindeliegenschaften der angestrebte Gebäudestandard 2011 nicht umgesetzt werden, so sind Abweichungen zu melden und zu begründen.

Der Gemeinderat hat vor rund anderthalb Jahren die künftige Energiestrategie von Urnäsch festgelegt mit dem Ziel «Energiestadt» zu werden. Energiestadt ist eine Auszeichnung für Städte und Gemeinden mit einer besonders fortschrittlichen Energiepolitik. Beurteilt werden mehrere energierelevante Bereiche, so unter anderem auch die «kommunalen Gebäude und Anlagen». Hier setzt der «Gebäudestandard 2011» Massstäbe, welche in der Praxis umsetzbar sind und sich langfristig positiv auswirken. Die Gemeinde Urnäsch ist verpflichtet den Gebäudestandard zu definieren, um das Label Energiestadt erreichen zu können und künftige Investitionen diesem Gebäudestandard 2011 unterzuordnen.

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