Der Direktor des Departements Sicherheit und Justiz, Landammann Hans Diem, hat mit Genugtuung das Urteil der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes vom 11. Dezember 2012 zur Kenntnis genommen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen den Freispruch des früheren Polizeikommandanten Hansjörg Ritter durch das Obergericht von Appenzell Ausserrhoden vom 19. September 2011 abgewiesen und die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin auferlegt. Mit diesem Urteil wird der Freispruch des Obergerichts vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung rechtskräftig. Zugleich wird bestätigt, dass die von Hansjörg Ritter in seiner damaligen Funktion als Polizeikommandant im Jahre 2007 der Gemeinde Teufen gelieferten Informationen über eine kommunale Mitarbeiterin zulässig waren.
Ausserrhoden | 28.01.2013 | 14:57 Uhr
KK
Freispruch von Hansjörg Ritter bestätigt
Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen den Freispruch des früheren Polizeikommandanten Hansjörg Ritter abgewiesen. Mit diesem Urteil wird der Freispruch des Obergerichts vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung rechtskräftig.