Eine wichtige Grundlage dazu bilden das Haushalt-Gleichgewicht und die Schuldenbegrenzung. Der Bericht des Regierungsrates zeigt wie in den Vorjahren, dass in der Gemeinde Lutzenberg alle Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes eingehalten werden. Die Beurteilung der Gemeinde Lutzenberg nach Art. 45 Abs. 1 FHG per 31. Dezember 2020 führte zum Ergebnis, dass keine Massnahmen notwendig sind.
Der Bericht über die Finanzlage der Gemeinden per 31. Dezember 2020 kann demnächst unter diesem Link abgerufen werden.