Bereits im Jahr 2011 lag für den Ausbau des Einlenkers ein Bauprojekt vor, das öffentlich aufgelegt wurde. Nach der Auflage wurde das Projekt nochmals angepasst (Bankett anstelle Trottoir). Zudem entschied der Gemeinderat, den bestehenden Quartierplan aus dem Jahr 1977 den heutigen Bedürfnissen anzupassen und durch einen Baulinienplan zu ersetzen. Das Verfahren zum Erlass der einzelnen Planungsinstrumente werden getrennt, aber zeitgleich durchgeführt.
Das Strassenprojekt Bergstrasse / Brunnen wurde bereits vom 19. September bis 18. Oktober 2011 öffentlich aufgelegt. Es gingen jedoch zahlreiche Einsprachen gegen das Strassenprojekt und den Kostenverteiler ein. Mittels Augenscheinverhandlungen und Besprechungen suchte man mit den Einsprechenden gemeinsam nach Lösungen, es konnten jedoch nicht mit allen eine Einigung erzielt werden. Mit dem Ziel, den Quartierplan von 1977 und den Baulinienplan von 1989 ersetzen zu können, fasste schliesslich der Gemeinderat den Beschluss, zusätzlich zum Strassenprojekt und dem Rodungsgesuch mit Teilzonenplanänderung, einen Baulinienplan auszuarbeiten.
Die Brunnenstrasse ist entlang der südlichen Seite bebaut, teilweise stehen die Gebäude sehr nahe am Strassenraum. Ein Ausbau der Strasse ist damit zwangsläufig auf einen gewissen Spielraum auf der nördlichen Seite angewiesen, weshalb zur Erhöhung der Sicherheit ein schmaler Streifen Wald weichen muss. Dazu muss ein Rodungsbewilligungsverfahren eingeleitet werden. Gleichzeitig sind die anschliessend nicht mehr dem Wald angehörenden Flächen der Zone „übriges Gemeindegebiet“ zuzuordnen. Dies erfordert einen Teilzonenplan. Im unteren Teil der Brunnenstrasse ist ein Ausbau des Einlenkers inklusive Bankett geplant. Der vorliegende Teilzonenplan betrifft ein rund 60 m langes Waldstück entlang dem untersten Teil der Brunnenstrasse bis zum Einlenker in die Schützengasse. Das genannte Waldstück gehört zu einem grösseren Waldareal entlang des Werdbaches. Als Ersatzmassnahme für die Rodung wird eine bestehende Hecke im Langmoos ergänzt und ökologisch aufgewertet. Die Verlängerung der Hecke wird nach der Erstellung, wie bereits das bestehende Teilstück, im kantonalen Schutzzonenplan eingetragen.