Das Gesundheitsgesetz von Appenzell Ausserrhoden verlangt als Voraussetzung für die selbständige Berufsausübung im Bereich der freien Heiltätigkeit eine kantonale Prüfung. In diesem Jahr haben sechs Kandidatinnen und Kandidaten – drei Frauen und drei Männer – daran teilgenommen und wurden gemäss dem Prüfungsreglement für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker geprüft. Drei von ihnen waren erfolgreich.
Die Prüfung besteht jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Absolventinnen und Absolventen stellen ihr Wissen in den Fachgebieten Aufbau und Funktion der menschlichen Organe, allgemeine Hygiene, Heilmittelkunde, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, Bedeutung meldepflichtiger Krankheiten, Therapiemöglichkeiten im Rahmen der heilpraktischen Verfahren sowie eidgenössischem und kantonalem Gesundheitsrecht unter Beweis.