Beratungsstelle für Flüchtlinge

Der Gemeinderat stimmt dem beabsichtigten Vorgehen zur Führung einer gemeinsamen Beratungsstelle der Gemeinden für anerkannte Flüchtlinge in der neuen Organisationsform zu.

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Gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz sind für die Betreuung und Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen die Gemeinden zuständig. Nachdem der mit dem Kanton bestehende Vertrag über die Führung dieser Beratungsstelle per 31. Dezember 2013 endet, und der Kanton sich von dieser Aufgabe im Rahmen der Aufgabenentflechtung gänzlich zurückzieht, ist die Schaffung einer neuen Organisationsform durch die Ausserrhoder Gemeinden notwendig. Um die fachgerechte Führung dieser Beratungsstelle zu erfüllen, ist vorgesehen, diese Beratungsstelle einer professionell geführten Sozialhilfeorganisation anzugliedern. Nachdem die Mittelländer Gemeinden eine Übernahme dieser Stelle abgelehnt haben, hat sich die Gemeinde Herisau Ende 2012 bereit erklärt, diese in die bestehende Organisationstruktur einzugliedern. Der Gemeinderat stimmt dem beabsichtigten Vorgehen zur Führung einer gemeinsamen Beratungsstelle der Gemeinden für anerkannte Flüchtlinge in der neuen Organisationsform zu. Die Gemeinde Herisau wird die gemeinsame Beratungsstelle ab 1. Januar 2014 nach den Vorgaben des Asylgesetzes gestützt auf das kantonale Sozialhilfegesetz im Sitzgemeindemodell führen. Die Kosten werden unter den beteiligten Gemeinden solidarisch im Verhältnis der Einwohnerzahlen aufgeteilt.

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  • (Symbolbild: bigstock)