Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung verpflichtet die Kantone, für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung zu sorgen. Entsprechend erstellen die Kantone eine Spitalplanung und erlassen eine Spitalliste. Für die Versorgungsbereiche Akutsomatik und Rehabilitation hat das Departement Gesundheit für die Jahre 2015 und 2016 Spitallisten erarbeitet, welche der Regierungsrat genehmigt und per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt hat.
Die Spitallisten führen alle Spitäler auf, mit denen der Kanton für die Versorgungsbereiche Akutsomatik (Grundversorgung, Spezial- und Spitzenmedizin) und Rehabilitation Leistungsaufträge abgeschlossen hat. Listenspitäler sind verpflichtet, alle Personen mit einer Krankenpflegegrundversicherung und mit Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden aufzunehmen. Voll entschädigt werden Leistungen, die auf den Spitallisten von Appenzell Ausserrhoden verzeichnet sind. Ebenfalls voll entschädigt werden Notfälle sowie Aufenthalte, für welche der Kanton eine Kostengutsprache erteilt. Alle übrigen Eingriffe werden bis zu dem Tarif erstattet, welcher der Kanton für die entsprechende medizinische Leistung als Referenztarif vorsieht. Für höhere Kosten müssen die Krankenversicherer (Zusatzversicherung) oder die Patienten und Patientinnen (Selbstzahler) aufkommen. In jedem Fall sollten der Hausarzt oder die Hausärztin sowie das aufnehmende Spital auf mögliche nicht gedeckte Kosten hinweisen.
Die vollständigen Spitallisten Appenzell Ausserrhoden 2015 Akutsomatik und Rehabilitation mit den medizinischen Leistungen der jeweiligen Spitäler stehen unter www.ar.ch/spitalliste zur Verfügung.
Ausserrhoden | 12.12.2014 | 09:30 Uhr
KK
Ausserrhoder Spitallisten 2015
Der Regierungsrat setzt per 1. Januar 2015 die Spitallisten von Appenzell Ausserrhoden in den Versorgungsbereichen Akutsomatik und Rehabilitation für die Jahre 2015 und 2016 in Kraft. Mit den Spitallisten wird die stationäre Versorgung der Bevölkerung von Appenzell Ausserrhoden in der Akutsomatik und Rehabilitation sichergestellt.