Mit der Weinverordnung setzt der Kanton das Bundesgesetz über die Landwirtschaft um. Da der Weinbau in Ausserrhoden von geringer Bedeutung ist, wurde mit der Ausführungsgesetzgebung zugewartet, bis der Kanton St. Gallen seine Bestimmungen erlassen hat. Die beiden Kantone arbeiten in der Weinwirtschaft eng zusammen.
In Ausserrhoden werden im Vorderland, in den Gemeinden Lutzenberg, Walzenhausen, Wolfhalden und Heiden rund 420 Aren Wein angebaut. Davon sind 107 Aren Weisswein und 313 Aren Rotwein. Eine Firma allein produziert auf 263 Aren. Dazu kommen sieben weitere Weinproduzenten mit zwei bis 42 Aren Reben.
Der Weinbau in Ausserrhoden geht bis ins 14. Jahrhundert zurück, wie Regierungsrätin Marianne Koller sagte. Im 19. Jahrhundert war die Rebfläche am grössten. Dann ruinierten Mehltau und Reblaus die Weinstöcke.
Die Verordnung enthält Regelungen über Rebpflanzungen, Erneuerung von Rebflächen, Rebbaukataster, kontrollierte Ursprungsbezeichnung, zugelassene Rebsorten, Anbaumethoden, Verfahren und systematische Weinlesekontrolle.
Würde Ausserrhoden keine Ausführungsbestimmungen über die Anforderungen an die kontrollierte Ursprungsbezeichnung (Appellation d’Origine Controlée, AOC) erlassen, bestünde die Gefahr, dass Wein von Ausserrhoder Winzern zu ordinärem «Landwein» deklassiert würde.
Verwaltungskommission
Die Bestimmungen über die Ausserrhoder Pensionskasse (PKAR) werden dem revidierten Bundesgesetz über das BVG angepasst. Die PKAR ist seit 1989 eine selbständige Einrichtung des öffentlichen Rechts. 2006 wurde sie aus dem Finanzdepartement ausgegliedert.
Die PKAR steht – im Gegensatz zu PKs anderer Kantone – gut da. 2011 lag der Deckungsgrad bei 101,0 Prozent. Angenommen wurde ein Antrag, wonach die Regierung auf die 2. Lesung der Vorlage eine Aufsichtsregelung vorlegen muss.
Keine höheren Sanierungsziele
Ausserrhoden hat die Fristen zur Restwassersanierung laut Gewässerschutzgesetz nicht eingehalten. Bei keiner einzigen Fassung sei die Sanierung abgeschlossen, bei zwölf Fassungen stehe sie an, bei neun sei gar nichts vorgesehen, stellte Yves Noël Balmer in einer Interpellation fest.
Er wollte wissen, ob die Regierung die Fristüberschreitung mindestens durch höhere Sanierungsziele kompensieren werde. Regierungsrat Jakob Brunnschweiler verneinte. Die Verzögerung begründete er mit Unwettern und der Federführung des Kantons St. Gallen, beispielsweise beim Kraftwerk Kubel. Dies werde 2014 realisiert.