Richtplannachführung und Baugesetz ab 1. Januar im Kraft

Per Jahresbeginn treten die Nachführung des kantonalen Richtplans und die Teilrevision des Baugesetzes in Kraft. Damit hat Appenzell Ausserrhoden die planerischen und gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der RPG-Revision 2012 geschaffen. Die Gemeinden können nun ihre zukünftige räumliche Entwicklung neu gestalten.

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Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat beschlossen, die Nachführung des kantonalen Richtplans und die Teilrevision des Baugesetzes auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen. Zudem hat er eine Teilrevision der Bauverordnung erlassen, die dann ebenfalls in Kraft tritt.

Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz mussten alle Kantone ihre Richtpläne an die neuen Vorgaben anpassen. Der nachgeführte kantonale Richtplan regelt neu das bis ins Jahr 2040 notwendige Siedlungsgebiet sowie seine regional abgestimmte Verteilung für rund 60‘000 Einwohnende und 21‘600 Beschäftigte. Grundlage dafür ist das neue Raumkonzept des Kantons, das als übergeordneter Rahmen themenübergreifende Leitsätze für die zukünftige räumliche Entwicklung enthält.

Das teilrevidierte Baugesetz regelt insbesondere den vom Bund verlangten Ausgleich von Mehrwerten, die bei der Einzonung von neuem Bauland entstehen. Neu wird in solchen Fällen eine Abgabe von 20% des Mehrwerts erhoben. Angepasst wurden auch die Bestimmungen im Bereich der Nutzungsplanung. So unterstehen beispielsweise künftig alle Nutzungspläne dem fakultativen Referendum. Darüber hinaus erfährt das Baugesetz kleinere Änderungen aufgrund der Praxis und der Rechtsprechung. In der ebenfalls teilrevidierten Bauverordnung wird unter anderem das Verfahren für die Erstellung von Solaranlagen neu geregelt.

Mit den neuen Grundlagen sowie den Teilrevisionen des Baugesetzes und der Bauverordnung schafft Appenzell Ausserrhoden per Jahresbeginn die planerischen und gesetzlichen Fundamente für die Umsetzung der RPG-Revision 2012.

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