80 Minuten hinter verschlossenen Türen

Erklärung zum Geschäft unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Geschäft 6 der Traktandenliste der Session vom 24. Juni 2019; amtlich mitgeteilt)

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Der Grosse Rat hat das Geschäft 6 der Traktandenliste unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Bei diesem Geschäft ging es um folgende Sache:
Der Bezirksgerichtspräsident wird nach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung über die Anstellung des Bezirksgerichtspräsidenten jeweils auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Mit dem heutigen Tag (Montag, 24.?Juni 2019; Red.) beginnt die Amtsperiode 2019 bis 2023. Der amtierende Bezirksgerichtspräsident, Caius Savary, stellt sich zum insgesamt vierten Mal einer Wiederwahl.
«Beanstandungen» untersucht
Im Rahmen eines Geschäfts unter Ausschluss der Öffentlichkeit beauftragte der Grosse Rat an der Oktobersession 2018 die Staatswirtschaftliche Kommission damit, im Hinblick auf die Wiederwahl des Bezirksgerichtspräsidenten einen Bericht zu erstellen. Sie wurde beauftragt, verschiedenen Beanstandungen gegenüber dem Bezirksgerichtspräsidenten nachzugehen und über die Situation Bericht zu erstatten. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat in der Zwischenzeit umfangreiche Abklärungen getroffen, sie zu Papier gebracht und ihren Bericht zusammen mit einer Empfehlung dem Grossen Rat unterbreitet.
Der Bericht ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Es geht um eine Personalangelegenheit mit der Besonderheit, dass der Grosse Rat die Wahlbehörde ist.
Fachliche Führung
Die Öffentlichkeit soll aber über das Geschäft in angemessener Weise informiert werden. Der Bericht enthält, wie dies dem Auftrag des Grossen Rates entspricht, Aussagen über die Personalführung, die Personalfluktuationen und deren Kosten, die fachliche Führung und das Verhalten während Gerichtsverhandlungen und gegenüber Parteien.
Die direkte Aufsicht über den Bezirksgerichtspräsidenten liegt beim Präsidium des Kantonsgerichts. Es ist für Beschwerden über das Verhalten anlässlich von Gerichtsverhandlungen und gegenüber Parteien zuständig. In den letzten acht Jahren sind beim Kantonsgerichtspräsidium zwei Aufsichtsbeschwerden eingegangen. Eine Beschwerde wurde noch vor der Behandlung zurückgezogen und in der Folge abgeschrieben. Bei der anderen Aufsichtsbeschwerde ging es um eine unglücklich verlaufende Abwicklung eines Verfahrensschritts. Die Sache wurde mit dem Bezirksgerichtspräsidenten besprochen, und es wurden die erforderlichen Korrekturen vorgenommen. Die Sache ist erledigt. Im Rahmen des Weiterzugs eines Entscheids an das Kantonsgericht hat ihn dieses einmal wegen der Verhandlungsführung gerügt. Durchschnittlich sind in diesen acht Jahren jährlich jeweils durchschnittlich rund 250 Fälle bei den Spruchkörpern des Bezirksgerichts anhängig gemacht worden, also insgesamt zirka 2000 Fälle. Die Auswertung der Fragebögen des Bezirksgerichts, den die Parteien und ihre Rechtsvertreter seit Jahren nach Verfahrensabschluss erhalten, ergab mehrheitlich ein gutes Feedback.
Die Staatswirtschaftliche Kommission führte auch ein Gespräch mit den Richterinnen und Richtern des Bezirksgerichts. Diese setzten sich für den Bezirksgerichtspräsidenten ein.
Personalführung
Was die Personalführung angeht, wurde gegen den Bezirksgerichtspräsidenten in den vergangenen acht Jahren wiederholt der Vorwurf laut, sein Umgang mit Angestellten der Gerichtskanzlei lasse zu wünschen übrig. Seit der letzten Wiederwahl haben Differenzen mit einer Gerichtsschreiberin im Jahr 2017 zur Auflösung des Anstellungsverhältnisses geführt.
Der Gerichtspräsident und die Gerichtsschreiberin schlossen damals eine Auflösungsvereinbarung ab. Im Anschluss daran leiteten die Kantonsgerichtspräsidentin, die Staatswirtschaftliche Kommission und der Bezirksgerichtspräsident ein Coaching des Bezirksgerichtspräsidenten in die Wege. Dieses wurde im Sommer 2018 mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Nachdem der Grosse Rat die Staatswirtschaftliche Kommission im Oktober 2018 beauftragt hatte, die Beanstandungen gegenüber dem Bezirksgerichtspräsidenten zu untersuchen, wurden die Mitarbeiterinnen des Gerichts nochmals befragt. Das Ergebnis der Befragung bestätigte die positive Entwicklung, die nach Abschluss des Coachings festzustellen war.
Wiederwahl empfohlen
Die Staatswirtschaftliche Kommission empfiehlt dem Grossen Rat mehrheitlich, Caius Savary als Bezirksgerichtspräsident wiederzuwählen.
Der Grosse Rat hat über den Bericht debattiert, aber keine Beschlüsse gefasst. Über die Wiederwahl des Bezirksgerichtspräsidenten wird der Grosse Rat unter dem nächsten Traktandum ohne weitere Debatte abstimmen.

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  • (Symbolbild: fotolia)