Abwicklung von kleineren Bauvorhaben soll vereinfacht werden

Mit der Schaffung eines eigenen Gesuchsformulars für geringfügige Bauvorhaben soll die Abwicklung von kleineren Bauvorhaben vereinfacht werden, teilt der Bezirksrat Oberegg mit.

Als geringfügige Bauvorhaben gelten beispielsweise Material- und Gartenhäuser, Kleintierställe, Grillstellen, Spieltürme, geringfügige Terrainanpassungen, Pergolas und Beschattungen, Dachflächenfenster. Zur Anwendung gelangen kann dieses Formular für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen, nicht jedoch ausserhalb dieser oder am Wasser beziehungsweise in Grundwasserschutzzonen, oder wenn zum Beispiel ein Schutzobjekt betroffen ist.
Der definitive Entscheid, ob ein Bauvorhaben als geringfügig beurteilt werden kann, liegt bei der zuständigen Baubewilligungsbehörde. Das neue Formular kann direkt auf der Webseite des Kantons (www.ai.ch) oder auf derjenigen des Bezirks Oberegg (www.oberegg.ch) online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

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