Asyl-Durchgangszentrum «Sonneblick» ist auf Kurs, aber nicht so schnell, wie gepla …

An der zweiten Informationsveranstaltung hat der Kanton die Bevölkerung von Walzenhausen über den aktuellen Stand zum Asyl-Durchgangszentrum «Sonneblick» informiert. Das Projekt ist auf Kurs, aber nicht so schnell, wie ursprünglich geplant. Damit verschiebt sich die auf Anfang 2017 angekündigte Eröffnung. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Verlauf des Baurechtsverfahrens sowie der Verhandlungen mit dem Kanton St.?Gallen. Die Informationsveranstaltung wurde von gut 120 Personen besucht, die sich auch rege an der anschliessenden Diskussion beteiligten.

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Im September ist die Baueingabe auf Zweckänderung und Durchführung baulicher Massnahmen erfolgt. Die baulichen Anpassungen im «Sonneblick» sind geringfügig und betreffen die Sanierung eines Treppenhauses und eines Korridors, den Einbau einer Trennwand sowie die Wiederherstellung von sanitären Anlagen. Es sind drei Einsprachen eingegangen. Das Bauverfahren ist momentan bei der Gemeinde Walzenhausen hängig.
Für die Betriebsführung ist eine Zusammenarbeit mit dem Kanton St.?Gallen vorgesehen. Dies hat zwei Vorteile. Erfahrene Fachleute können von Beginn weg eine professionelle Betreuung der Asylsuchenden und damit eine geordnete Betriebsführung sicherstellen. Das ist insbesondere im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Standortgemeinde. Darüber hinaus können mit der Zusammenarbeit die teils grossen Schwankungen bei der Anzahl Asylgesuche besser aufgefangen werden, was direkte Auswirkungen auf Belegung und Kosten hat. Die Verhandlungen zwischen den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und St.?Gallen stehen vor dem Abschluss.
Gemäss der kantonsrätlichen Verordnung zum Asylwesen betreibt der Kanton zur Entlastung und als Unterstützung für die Ausserrhoder Gemeinden kantonale Durchgangszentren; einerseits, weil Asylsuchende nach ihrer Zuweisung innerhalb von zwölf Stunden einen Unterbringungsplatz im Kanton benötigen und andererseits, um sie an einem zentralen Ort auf den Aufenthalt in der Schweiz vorzubereiten. Die zentrale Unterbringung hat entscheidende Vorteile in der Erstbetreuung der Asylsuchenden und ist darüber hinaus auch weniger kostenintensiv. Das Zentrum kann so betriebswirtschaftlich effizient und zweckmässig geführt werden, wozu der Kanton verpflichtet ist. Die eingesetzten Ressourcen erfordern deshalb einen mittel- bis längerfristig ausgerichteten Betrieb. Aus diesen Gründen kann nicht auf Forderungen nach einer kürzeren Betriebsdauer und einer kleineren Belegungszahl eingegangen werden.
Hingegen wird der Kanton der Forderung nach einer persönlichen Anhörung der direkt Anwohnenden nachkommen, wenn die Vereinbarung mit dem Kanton St.?Gallen abgeschlossen ist und die Konzepte für Betrieb und Sicherheit intern bereinigt sind. Nach Eröffnung des Asyl-Durchgangszentrums «Sonneblick» wird zudem ein ständiges Gremium mit Vertretungen der Gemeindebehörden und der Anwohnenden – ein sogenannter Runder Tisch – den Betrieb begleiten. Mit dem neu aufgeschalteten Dossier «Sonneblick» informiert der Kanton auf www.ar.ch/asyl laufend über weitere Schritte.
Die zweite Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand der Arbeiten für das geplante Asyl-Durchgangszentrum «Sonneblick» in Walzenhausen wurde von rund 120 Personen besucht. In der anschliessenden Diskussion wurden weitergehende Fragen beantwortet und es kamen Sorgen und Ängste sowie Kritik und Unterstützung zum Ausdruck. Die Verantwortlichen wie auch der Regierungsrat nehmen die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner ernst. Sie sind aber überzeugt, dass das Zentrum mit einer professionellen Betriebsführung und im Dialog mit Gemeinde und Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zu einer grossen Belastung wird. Die positiven Erfahrungen in Lutzenberg mit dem kantonalen Zentrum Landegg, sowie in Heiden und Herisau mit den Bundesverfahrenszentren stimmen zuversichtlich.

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