Nach Selbstunfall nach Hause gefahren

"Pflichtwidriges Verhalten nach Kollision mit Beleuchtungskandelaber" meldet die Kantonspolizei lapidar. Doch damit hat sich der fehlbare Autolenker einen Termin bei der Staatsanwaltschaft eingehandelt.

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Der Sonntag war noch nicht eine Stunde alt, als um 00.45 Uhr ein 39-jähriger Automobilist an der Neuen Steig die Herrschaft über sein Fahrzeugverlor und mit einem Laternenpfosten kollidierte. Der fehlbare Fahrzeuglenker verliess die Unfallstelle ohne sich um den Schaden zu kümmern. Doch er konnte kurze Zeit nach dem Ereignis an seinem Wohnort angetroffen und zwecks weiteren Abklärungen auf den Polizeiposten begleitet werden. Weil er den Unfall in vermutlich angetrunkenem Zustand verursacht hatte, musste sich der Lenker einer Blutentnahme unterziehen und den Führerausweis auf der Stelle abgeben. Er wird sich für sein Verhalten vor der Staatsanwaltschaft AR zu verantworten haben.
Am Personenwagen und dem Kandelaber entstand Sachschaden von mehreren tausend Franken. Der Lenker blieb bei der Kollision unverletzt.

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