Bei einer Kontrolle stellte das Arbeitsinspektorat fest, dass das Fahrzeug einer deutschen Firma einen Tag vor dem erlaubten Leistungsdatum bei der Baustelle abgestellt war. Daraus wurde geschlossen, dass die Arbeiten bereits zu einem Zeitpunkt aufgenommen worden sind, als dies noch verboten war. Das Arbeitsinspektorat hat dem Betrieb daher eine Busse, eine Gebühr sowie die Übernahme eines Anteils der Kontrollkosten auferlegt.
Die betroffene Firma reichte Rekurs ein. Sie bestreitet, die Arbeiten vorzeitig aufgenommen zu haben. Man habe das Fahrzeug zwar nach Ankunft in Appenzell bei der Baustelle parkiert, aber mit den Arbeiten erst am nächsten Tag begonnen.
Die Standeskommission ist zur Auffassung gelangt, dass der für eine Bestrafung verlangte Beweis, dass die Arbeiten tatsächlich vorzeitig aufgenommen worden sind, nicht in genügender Weise geleistet worden ist. Die Strafverfügung wurde aufgehoben.
Appenzell | 17.05.2013 | 10:34 Uhr
RK
Strafverfügung gegen Baufirma aufgehoben
Das Arbeitsinspektorat hat einem Betrieb eine Busse, eine Gebühr sowie die Übernahme eines Anteils der Kontrollkosten auferlegt - dagegen wurde erfolgreich Rekurs eingereicht.