Am 22. September 2016 hat der Kanton das Baugesuch zum Sonneblick eingereicht. Die Einsprachefrist lief vom 11. bis 31. Oktober 2016. Am 10. Oktober hat der Gemeinderat auf seiner Website eine (nicht mehr abrufbare) Medienmitteilung publiziert, in der er die Absicht kundtat: «Die Gemeinde wird das Gesuch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften speditiv bearbeiten und öffentlich auflegen.» Fristgerecht eingereicht wurden drei Einsprachen. Dann folgte monatelange Funkstille.
Nun stellt sich doch die Frage: Ist der Kanton oder nicht vielmehr der Gemeinderat Walzenhausen verantwortlich für das Leerstehen des Sonneblick auf Kosten der Steuerzahler? Bis zur Einspracheverhandlung am 4. Mai wird insgesamt mehr als ein halbes Jahr verflossen sein, ohne dass etwas gegangen zu sein scheint. Und dies obwohl in der kantonalen Bauverordnung festgehalten ist, dass Baugesuche, für die die Gemeindebaubehörde zuständig ist, innert 14 Wochen zu erledigen sind, wenn ein Einspracheverfahren durchzuführen ist. Die BBK Walzenhausen war also verpflichtet, bis Mitte Februar zu entscheiden. Was hat sie die ganze Zeit getan?
Zu Reden gegeben hat auch die Frage der Zonenkonformität des Asyldurchgangszentrum in der Kurzone, die insbesondere vom gegnerischen Komitee in Frage gestellt wurde. Am 9. März 2010 hat das Bundesgericht ganz klar entschieden, dass das Durchgangszentrum in der Landegg zonenkonform ist das ja sowohl auf St.Galler wie Ausserrhoder Boden und in einer Kurzone liegt. Trotzdem klammert sich das gegnerische Komitee an den «Strohhalm» Kurzone und bezeichnet sie als «Knackpunkt». Das Komitee setzt auf den Rechtsweg und will damit bewirken, dass in den nächsten ein bis zwei Jahren aus dem Asylzentrum nichts wird. Da stellt sich die Frage: Wie weit geht legitime Wahrnehmung von Interessen und wann beginnt Obstruktionspolitik? Welche Mitverantwortung hat das gegnerische Komitee für die Kosten für das Leerstehen des Sonneblick?
Aber noch dringlicher stellt sich die Frage: Warum haben die Gemeindebehörden von Walzenhausen immer noch keinen Entscheid zu den Einsprachen gefällt? Auf dem Rechtsweg könnte die Rechtslage schnell geklärt werden. Im Fall Landegg hat das Verwaltungsgericht St.Gallen gut vier Monate nach dem Entscheid des Baudepartements sein Urteil gefällt und das Bundesgericht hat gar gut drei Monate nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts endgültig entschieden. Wollen das die Gemeindebehörden verhindern?