Schaffung regionale Sozialhilfebehörde

Mit der durch den Gemeinderat genehmigten und zur Volksabstimmung am 9. Juni 2013 verabschiedeten Vereinbarung möchte der Gemeinderat die Führung der Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland vereinheitlichen und gleichzeitig weiter vereinfachen.

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Als Folge des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes wurden per 1. Januar 2013 in den Gemeinden die Vormundschaftsbehörden aufgehoben. Neu gibt es nur noch eine einzige kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die für alle Ausserrhoder Gemeinden zuständig ist. Die bisher in allen Gemeinden bestehenden Vormundschafts- und Sozialhilfekommissionen haben deshalb nur noch wenig Entscheidungsbefugnisse im Sozialhilfebereich. Insbesondere in den kleineren Gemeinden waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit (zum Teil kleinen) Teilzeitpensen im Sozialhilfebereich und im Asylwesen tätig. Die örtlichen Sozialen Dienste wurden deshalb per 01.01.2013 in die Regionalen Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland (SDAM) organisatorisch zusammengefasst. Seit anfangs 2013 gibt es noch die Standorte Speicher und Teufen.
Mit der nun durch den Rat genehmigten und zur Volksabstimmung am 09. Juni 2013 verabschiedeten Vereinbarung möchte der Gemeinderat die Führung der Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland vereinheitlichen und gleichzeitig weiter vereinfachen. Die Sozialhilfebehörden der einzelnen Gemeinden werden – wie die obgenannten Sozialen Dienste auch – zu einer einzigen Regionalen Sozialhilfehörde Appenzeller Mittelland zusammengefasst. Gleichzeitig sollen die bisher bei den Sozialhilfebehörden angesiedelten Kompetenzen direkt an die Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland delegiert werden. Die Regionale Sozialhilfebehörde wird damit zur ersten Rechtsmittelinstanz für die Entscheide der Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland. Damit diese neue Organisation und Kompetenzenregelung in Kraft treten kann, muss die Vereinbarung in allen Mittelländer Gemeinden durch eine Volksabstimmung genehmigt werden. Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass mit dem Abschluss der Vereinbarung über die Regionale Sozialhilfebehörde Appenzeller Mittelland eine  zukunftsgerichtete gesetzliche und organisatorische Basis geschaffen werden kann.

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