Löschkostenbeiträge sind verhältnismässig

Bei einem Eigentümer von Torfhütten wurde für das Jahr 2013 pro Hütte ein Löschkostenbeitrag von Fr. 100.-- in Rechnung gestellt. Dagegen wurde Rekurs bei der Standeskommission erhoben.

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Die Löschkostenbeiträge wurden als unangemessen hoch betrachtet, da es sich um einfache Hütten mit einer kleinen Grundfläche handelt, die leer stehen und aus Sicht des Eigentümers nur noch einen ideellen und keinen materiellen Wert haben.

Die Standeskommission hat diesen Rekurs abgewiesen. Die gesetzliche Beitragspflicht knüpft an den Begriff der überbauten Liegenschaft. Eine Überbauung ist anzunehmen, sobald für ein Gebäude oder eine Anlage eine Baubewilligung eingeholt werden muss. Dies ist auch bei einer einfachen und kleinen Hütte der Fall. Was die Verhältnismässigkeit anbelangt, wies die Standeskommission darauf hin, dass auch kleine Hütten einen erheblichen Wiederaufbauwert haben. Hinzu kommt, dass die Dienstleistungen der Feuerwehr, die mit dem Löschkostenbeitrag abgegolten werden, nicht nur dem Gebäude gelten, sondern im Falle einer Torfhütte beispielsweise auch das Übergreifen des Feuers auf die Umgebung verhindern sollen. Insgesamt erwiesen sich die mit je Fr. 100.– minimal angesetzten Löschkostenbeiträge als verhältnismässig.

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