Leistungsvereinbarung für Ehe-/Familienberatung

«Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Ehegatten bei Eheschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln an Ehe- oder Familienberatungsstellen wenden können», so heisst es in Artikel 171 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

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Ab 1. Januar 2014 wird die Beratungsstelle für Familien in St. Gallen diese Dienstleistung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Appenzell Ausserrhoden im Auftrag des Kantons anbieten. Bis dahin wird der gesetzliche Beratungsauftrag wie bisher von der evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell wahrgenommen, als Teil des Angebotes der Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen (BEFL).
Gemäss dem Familienleitbild von Appenzell Ausserrhoden koordiniert und vernetzt der Kanton bestehende Angebote mit dem Ziel, Synergien zu nutzen. Im Sinne dieses Grundauftrags hat der Kanton mit der Beratungsstelle für Familien in St. Gallen eine Leistungsvereinbarung für die Ehe- und Familienberatung abgeschlossen. Mit der gleichen Stelle bestehen schon seit längerer Zeit gut funktionierende Leistungsvereinbarungen für die Trennungs- und Scheidungsmediation sowie für die unentgeltliche Rechtsauskunft. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Appenzell Ausserrhoden profitieren dadurch von einem breiten Beratungsangebot aus einer Hand. Der nahe Standort St. Gallen ist für die Bevölkerung von Appenzell Ausserrhoden geeignet und gewährleistet gleichzeitig Anonymität. Die Beratungsstelle für Familien ist als gemeinnützig organisierter Verein unabhängig und konfessionell neutral.

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  • (Symbolbild: bigstock)