Einigung in der Causa Schiesssportzentrum kurz vor Gerichtstermin

Die Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen und die Gemeinde Teufen sind seit geraumer Zeit im Clinch gelegen. Nun hat sich die vertrackte Situation laut einer Mitteilung der Gemeindekanzlei geklärt.

  • Von links: Gemeindepräsident Reto Altherr, Gemeinderat Urs Spielmann, Heinz Bolliger und Heinz Rusch (beide sind Vertreter der Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen). (Bild: zVg)

    Von links: Gemeindepräsident Reto Altherr, Gemeinderat Urs Spielmann, Heinz Bolliger und Heinz Rusch (beide sind Vertreter der Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen). (Bild: zVg)

Seit Jahren bestanden aufgrund der langen und komplexen Entstehungsgeschichte des Schiesssportzentrums (SSZ) in Teufen unterschiedliche Auffassungen zwischen der Gemeinde Teufen und der Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen über den Saldo verschiedenster finanzieller Vorgänge, wie die Gemeindekanzlei in einer Mitteilung festhält. In den letzten zwei Jahren wurden die Vorgänge aufgearbeitet. Nun konnte diesbezüglich eine Einigung gefunden und die Situation geklärt werden, so heisst es in der Mitteilung weiter. Die auf den 11. Juli 2024 angesetzte Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht konnte demzufolge abgesetzt werden.

Im Einzelnen haben der Gemeinderat Teufen und die Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen laut Mitteilung folgende Abreden getroffen:

  • Von Seiten der Gemeinde Teufen wurde eine offene Forderung gegenüber dem SSZ auf dem Rechtsweg eingefordert. Nun hat das SSZ mit einer Zahlung von 90’000 Franken jenen Teil der Forderung beglichen, über den sich die beiden Parteien einig waren. Aufgrund der langen und komplexen Entstehungsgeschichte des SSZ bestanden unterschiedliche Auffassungen über die Höhe des geschuldeten Betrags.
  • Die Parteien sind sich über die Höhe der verbleibenden Darlehensschuld des SSZ gegenüber der Gemeinde Teufen einig geworden und haben deren Amortisation für die Zukunft klar geregelt.
  • Gleichzeitig wird in gegenseitiger Übereinstimmung die Reduktion der Restbaurechtsdauer von derzeit noch 88 Jahren auf 60 Jahre in die Wege geleitet.
  • Vor diesem Hintergrund sind die beiden Parteien einvernehmlich zum Schluss gekommen, auf die am 11. Juli 2024 vorgesehene Hauptverhandlung im Kantonsgericht in Trogen zu verzichten.
  • Mit den getroffenen Massnahmen und der damit verbundenen Bereinigung der unklaren Situation kann das SSZ seine künftige Tätigkeit auf einer geklärten Grundlage ohne «ungeregelte Altlasten» fortführen.
  • Sodann hat das SSZ das Leitungsteam verbreitert und Martin Gretler aus Bazenheid, den Bereichsleiter Nachwuchs beim St. Galler Kantonalschützenverband, neu als Vizepräsidenten in den Vorstand gewählt.
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