In seiner ersten Lesung hat der Kantonsrat im Gesetz über den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) den Artikel 1, Absatz 2 gestrichen. Dieser besagte, dass der SVAR in Herisau und Heiden ein somatisches Spital und in Herisau ein psychiatrisches Zentrum führe. Damit hat die von 12175 Personen unterzeichnete Petition, die genau diese Streichung verhindern wollte, im Kantonsrat kein Gehör gefunden.
Der Verwaltungsrat des Spitalverbunds und der Regierungsrat haben sich der Herausforderung gestellt, die drei Spitalstandorte wieder selbsttragend zu führen. Beide Gremien haben erklärt, dass an den drei Standorten festgehalten werde und eine Schliessung des Standorts Heiden nicht vorgesehen sei. Mit einer engen Zusammenarbeit, mit einer Überprüfung des Angebots zwischen den drei SVAR-Standorten und anderen Anbietern können Synergien genutzt und eine Besinnung auf Stärken der jeweiligen Institutionen erreicht werden.
Die Wiedereröffnung der Geburtenabteilung im Spital Heiden war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Das Engagement des Spital Heiden, z.B. mit einem Tag der offenen Türe, wo motivierte Mitarbeitende, Spezialisten und Kaderärzte in geführten Besichtigungen zeigen wie das Spital und die Chirurgie funktionieren, trägt ebenfalls dazu bei, das Vertrauen zur Bevölkerung zu stärken.
Das alles wurde aufgegleist mit dem noch gültigen Standortartikel im SVAR-Gesetz. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die notwendige Strategieanpassung des SVAR durchaus mit dem bisherigen Gesetz möglich ist und eine Streichung des Standortartikels unterbleiben muss. Es geht um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Heiden und in der Region, um die Attraktivität des Vorderlandes und um die Arbeitsplätze.