Die Gemeindeordnung Art. 4 Abs. 2 Ziff. 2 sieht vor, dass über Erlass, Aufhebung und Änderung allgemeinverbindlicher Reglemente der Gemeinde die Stimmberechtigten beschliessen.
Die Einwohnerinnen und Einwohner sind eingeladen, von diesem Mitwirkungsrecht Gebrauch zu machen. Der Entwurf des Entschädigungsreglements kann bei der Gemeindekanzlei bestellt oder auf der Webseite www.wald.ar.ch heruntergeladen werden. Vernehmlassungen sind bis spätestens Montag, 16. Dezember 2019 schriftlich bei der Gemeindekanzlei, Dorf 37, 9044 Wald oder als Worddatei (lina.graf@wald.ar.ch) einzureichen.