Obergericht leht Verschiebung der Abstimmung ab

Die Abstimmung über das neue Entschädigungsreglement der Gemeinde Walzenhausen wird nicht aufgeschoben.

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Der Gemeinderat Walzenhausen erliess am 26. März 2019 ein Reglement für die Entschädigung bestimmter Gemeindefunktionäre sowie ein Reglement betreffend der Modalitäten des Vollamtes des Gemeindepräsidiums. Nachdem das Referendum ergriffen worden war, setzte der Gemeinderat die Abstimmung auf den 20. Oktober 2019 fest. Der Regierungsrat hat die vom Walzenhausener Stimmbürger Theodor Frey erhobene Stimmrechtsbeschwerde am 3. September 2019 zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Dagegen hat Theodor Frey Beschwerde beim Obergericht erhoben und gleichzeitig eine vorsorgliche Absage der Abstimmung beantragt. Diesen Antrag hat der Einzelrichter des Obergerichts mit Verfügung vom 20. September 2019 abgewiesen. Eine vorläufige Prüfung des Entscheids des Regierungsrats hat keine Fehlerhaftigkeit ergeben. Zudem wurde es als zulässig erachtet, dass der Gemeinderat Walzenhausen die beiden Reglemente bezüglich des vom Beschwerdeführer in Frage gestellten Inkrafttretens noch vor der Abstimmung abgeändert hat.

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