Keine Veränderungen bei Gemeinderats-Entschädigungen

Aufgrund der Reduktion des Gemeinderates von sieben auf fünf Mitglieder und des erhöhten Pensums des Gemeindepräsidenten muss das Entschädigungsreglement angepasst werden.

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Der Gemeinderat hat das Entschädigungsreglement in zwei Lesungen behandelt und zur Vernehmlassung verabschiedet. Der Vorschlag sieht keine Anpassungen der Entschädigungen vor. Die Vernehmlassung erfolgt gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung und wird vom 15. Februar bis 7. März 2019 durchgeführt. Eingeladen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Walzenhausen.

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