Der Finanzausgleich an die berechtigten Gemeinden beträgt insgesamt 9877000 Franken (Vorjahr: 9977500 Franken). Die Finanzierung wird von acht beitragspflichtigen Gemeinden mit 5290300 Franken (Vorjahr: 5152500 Franken) und dem Kanton mit 4586700 Franken (Vorjahr: 4825000 Franken) getragen. Die Leistungsverpflichtungen und die Leistungsansprüche errechnen sich aus den Faktoren Mindestausstattung, Disparitätenabbau, Schulkostenausgleich, Soziallastenausgleich und allfälligen Leistungskürzungen.
Grundlage für alle Berechnungen des Finanzausgleichs ist das Mittel der drei Vorjahre (2016-2018). Die Mindestausstattung hat sich gegenüber dem Vorjahr um 90500 Franken (1,2 Prozent) reduziert, die Steuerkraftabschöpfung um 112300 Franken (2,6 Prozent) erhöht. Beim Schulkostenausgleich haben sich die Ansprüche um 35500 Franken (2,4 Prozent) verringert. Der Soziallastenausgleich hat zu einer Umverteilung von 1380400 Franken und einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 139900 Franken (11,3 Prozent) geführt.
Weder Kanton noch Gemeinden erreichen die vom Gesetz vorgegebenen Bemessungsgrenzen, welche eine Leistungskürzung bei den anspruchsberechtigten Gemeinden zur Folge hätte. Die Kommission für Finanzaufsicht und Finanzausgleich hat das Ergebnis der Berechnungen für den Finanzausgleich 2019 geprüft und dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet. Sie erachtet das Ausserrhoder Ausgleichssystem weiterhin als notwendig.