Voranschlag 2017 mit gleichbleibendem Steuerfuss

Der Voranschlag 2017 basiert auf einem für die natürlichen Personen unveränderten Gemeindesteuerfuss von 4,00 Einheiten. Für 2017 wird demnach von den natürlichen Personen ein Steuerertrag von Fr. 4‘720‘000.00 (um Fr. 220‘000.00 über dem Voranschlag 2016) erwartet.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Zusammen mit dem auf Fr. 350‘000.00 (2015: Fr. 500‘000.00) geschätzten Ertrag bei den juristischen Personen wird von einem Gesamtertrag von Fr. 5‘070‘000.00 (um 1,4 % über dem Voranschlag pro 2016 von Fr. 5‘000‘000.00) ausgegangen. Die Entwicklung bei der Steuerkraft zeigt sich auch aus dem Vergleich des Ertrags pro Steuereinheit. So lag die Ertragserwartung im Voranschlag 2013 noch bei Fr. 1‘139‘000.00 und entwickelte sich tendenziell weiter nach oben. Die für 2016 prognostizierte Rückwärts-Bewegung wurde durch eine voraussehbare Reduktion der Ertragsaussichten bei den juristischen Personen hervorgerufen. Eine gegenteilige Entwicklung bei den natürlichen Personen kann jetzt den Steuerhaushalt erfreulicherweise wieder praktisch ausgleichen. Für das Jahr 2017 wird mit einer Steuerertragskraft pro Einheit von Fr. 1‘267‘500.00 gerechnet.

Die Erfolgsrechnung 2017 führt bei einem Aufwand von Fr. 9’157’400.00 sowie einem Ertrag von Fr. 8’708’200.00 zu einem Aufwandüberschuss von Fr. 449‘200.00. Dieser Aufwandüberschuss wird vom Gemeinderat auch in dieser Höhe als vertretbar bewertet, weil einerseits im 2017 eine Reihe von langfristig wirksamen Projekten (vor allem im Bereich Hochbau und damit dem Werterhalt der Objekte dienend) realisiert werden sollen. Ein gewisser Nachholbedarf aus den letzten Jahren soll damit etwas aufgefangen werden. Auf der andern Seite befindet sich die schuldenfreie Gemeinde finanziell in einer sehr guten Lage und kann das geplante Defizit im Jahre 2017 durch einen Bezug aus dem Eigenkapital decken.

Die Investitionsrechnung sieht einen Ausgabenüberschuss (= Nettoinvestitionen) von Fr. 1’296’000.00 vor. Den Ausgaben von total Fr. 1’360’000.00 stehen dabei Einnahmen von Fr. 64’000.00 gegenüber. Die grössten Investitions-Positionen betreffen einerseits die Wasserversorgung (Fr. 326‘000.00 für Leitungserneuerung Friedberg, Fr. 103‘000.00 für Erneuerung des Abschnittes Halden-Vorderhasli und Fr. 46‘000.00 für einen Leitungsersatz im Mühltobel) und anderseits eine weitere Sanierungsetappe (Augsti – Klus) bei der Sonderstrasse mit Fr. 540‘000.00.

Für Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen sind Fr. 328‘800.00 (2016: Fr. 234‘000.00) eingestellt. Der Anstieg um Fr. 94‘800.00 entspricht der Tendenz der neuen Rechnungslegungsvorschriften. Mit der heute einheitlichen Abschreibungsmethode (lineare, auf die Nutzungsdauer der Investitionen festgelegte Abschreibungen) ist in den kommenden Jahren mit einem regelmässigen Anstieg des Abschreibungsbedarfs zu rechnen.

Weitere Artikel

  • (Symbolbild: fotolia)