Innerrhoden stellt weniger Zivilschützer für Schwägalp-Schwinget

Die im November 2013 von der Standeskommission genehmigte erstmalige Leistungsvereinbarung zwischen dem Veranstalter des Schwägalp-Schwingets sowie den Kantonen St.Gallen, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. für Zivilschutzeinsätze am Schwägalp-Schwinget wurde bewusst auf drei Jahre begrenzt. Sie hat sich grundsätzlich bewährt, sodass die bisherige Praxis unter Vornahme verschiedener Anpassungen im Rahmen einer neuen Vereinbarung weitergeführt werden soll.

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Die für den Zivilschutz zuständigen Departementsvorsteher der drei Kantone haben mit dem Veranstalter des Schwägalp-Schwinget eine neue Leistungsvereinbarung ausgehandelt. Die Standeskommission hat dieser zugestimmt. Sie ist auf fünf Jahre ausgelegt, wobei neu bei veränderten Grundlagen auch eine Kündigung auf ein Jahr möglich ist. Mit der neuen Leistungsvereinbarung reduziert sich das vom Kanton Appenzell I.Rh. für den jährlichen Anlass zur Verfügung zu stellende Zivilschutzkontingent von bisher 25 auf noch 15 Zivilschutztage. Dieses Kontingent wird jährlich in Absprache mit dem Zivilschutzkommando des Kantons St.Gallen auf den Samstag vor dem Schwägalp-Schwinget für den Aufbau der Festinfrastruktur und den Montag danach für den Abbau aufgeteilt.

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