Gemeinderat gegen Fristverlängerung für «Sportsclinic»

Der Gemeinderat Rehetobel spricht sich gegen eine Fristverlängerung beim Baurechtsvertrag mit der AF Immo AG für den Bau einer «Sportsclinic» auf dem Gelände des früheren Gemeinde-Altersheimes «Ob dem Holz» aus. Zudem haben die zuständigen kantonalen Instanzen das Baugesuch inzwischen abgelehnt.

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Das Baugesuch der AF Immo AG («Sportsclinic») wurde von allen zuständigen kantonalen Amtsstellen bearbeitet – und abgelehnt, wie der Gemeinderat mitteilt. Der Kanton ist zuständig, weil das Areal in der Landwirtschaftszone liegt. Es bestehe zwar die Möglichkeit, den Rechtsweg zu benutzen. Mit einer rechtsgültigen Baubewilligung bis Ende 2017 sei jedoch kaum mehr zu rechnen. Damit wird diese Klausel im Baurechtsvertrag wirksam: «Erfolgt die Anmeldung nicht spätestens bis am 31.?Dezember 2017, fällt dieser Baurechtsvertrag dahin.»
Bereits im August 2017 hatte die AF Immo AG die Gemeinde ersucht, die Frist zur Eintragung im Grundbuch zu verlängern. In mehreren Gesprächen habe die AF Immo AG sowohl eine Leerstandsmiete wie auch eine Kostenbeteiligung an Aufwendungen für das sonst verfallende Bürgerheim klar abgelehnt; selbst im Falle einer späteren Anrechnung an den Baurechtszins, falls Bau und Baubewilligung auch wirklich erfolgen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Inzwischen sind zwei Petitionen beim Gemeinderat eingegangen. Eine erste mit mit 275 Unterschriften will die Verlängerung des Vertrages um 2-3 Jahre einer Volksabstimmung unterbreiten. Eine zweite Petition mit genau gegenläufiger Forderung ist mit 175 Unterschriften dem Gemeinderat übergeben worden.
Der Gemeinderat bedankt sich bei den Unterzeichnern der beiden Petitionen für deren Interesse an der Zukunft des Hauses «Ob dem Holz». Der Gemeinderat lehne eine «Sportsclinic» nicht ab; er nehme aber seine Aufgabe wahr, zugunsten der Gemeinde eine möglichst gute Lösung zu finden.
Die geplante Sportsclinic käme nicht auf die «grüne Wiese» zu liegen, das ehemalige Bürgerheim müsste ihr weichen. Falls die Frist zum Grundbucheintrag nun um weitere 2-3 Jahre verlängert würde, könnte der Gemeinderat (und das Dorf) nur hoffen, es komme alles gut. Andernfalls wäre man in 2-3 Jahren gleich weit – nur wäre das ehemalige Bürgerheim wohl ganz verfallen.
Der Gemeinderat habe aus dem bisherigen Verlauf des Baurechtsvertrags und den Schwierigkeiten zur Baubewilligung im Landwirtschaftsgebiet wichtige Erkenntnisse gewonnen. Er würde gerne das Heft wieder in die Hand nehmen und nicht weitere 2-3 Jahre die Hände in den Schoss legen. Eine öffentliche Ausschreibung könnte voraussichtlich im Jahr 2018 erfolgen. Die AF Immo AG könnte sich neben anderen Interessenten sowohl im Verkaufsfall wie im Baurechtsfall wiederum bewerben.
Eine Volksabstimmung sollte sich nach Auffassung des Gemeinderats nicht nur auf die Frage «Bauchrechtsverlängerung mit AF Immo AG Ja oder Nein» beschränken. Auch neue Optionen sollten daneben wieder möglich sein und von der Bevölkerung beurteilt werden können.

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