Der Gemeinderat hat die Einsprachen zum Strassenverzeichnis behandelt

Die Gemeinde Heiden klassiert die Strassen neu. Die Klassierung bestimmt die Höhe der Beiträge am betrieblichen und baulichen Unterhalt für öffentliche Strassen in privatem Eigentum. Einsprachen im Rahmen der ersten Auflage im Sommer 2014 machten Anpassungen am Strassenverzeichnis und am Strassenplan nötig. Die Änderungen werden vom 20. Februar bis 21. März 2017 öffentlich aufgelegt.

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Das kantonale Strassengesetz von 2010 verlangt, dass die Gemeinden ein Strassenreglement sowie ein neues Strassenverzeichnis erlassen. An der Urnenabstimmung vom 17. Juni 2012 wurde dass Strassenreglement der Gemeinde Heiden vom Volk angenommen. Es ist per 1. Oktober 2012 in Kraft getreten. Das neue Strassengesetz schreibt eine andere Systematik der Strasseneinteilung vor. Das daraus abgeleitete Strassenverzeichnis basiert auf neu definierten Klassierungskriterien. Es enthält sämtliche öffentlichen Strassen im Eigentum der Gemeinde sowie die Strassen von Privaten und Flurgenossenschaften, die der Öffentlichkeit gewidmet sind.

Die Einteilung der Strassen dient vor allem der Bestimmung der Höhe von Gemeindebeiträgen an Unterhalt und Erneuerung von öffentlichen Strassen und Wegen im privaten Eigentum. Zusätzlich dient sie auch für die Bestimmung der Kantonsbeiträge an die Gemeinde aus den Erträgen aus der Strassenverkehrssteuer und der LSVA.

Auf die erste Auflage des neuen Strassenverzeichnisses sind elf Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat diese behandelt. Zwei davon wurden abgewiesen, sechs gutgeheissen und drei der Einsprachen wurden zurückgezogen. Ebenfalls hat der Gemeinderat die Fussverbindung, die zwischen den neu erstellen Mehrfamilienhäusern in der Wies hindurchführt, als Weg klassiert und sie erhält den Namen Sonnentalweg. Um eine spätere 20er Zone zu ermöglichen, hat der Gemeinderat entschieden, die Seeallee nicht als Sammelstrasse, sondern als Quartiererschliessungsstrasse zu klassieren. Gemäss Regierungsratsentscheid vom 24. März 2015 gelten Strassen von Flurgenossenschaften als dem Gemeingebrauch gewidmet, sofern sie dem allgemeinen Verkehr dienen, sie sich innerhalb des Baugebietes befinden und die vom Regierungsrat genehmigten Statuten dies vorsehen. Somit werden folgende Verkehrsflächen neu ins Strassenverzeichnis aufgenommen: Sonnhalde, Nelkenweg, Freudenbergstrasse, Bergstrasse, Seeblickstrasse und Quellenweg.

Vom 20. Februar 2017 bis 21. März 2017 liegen die Änderungen des Strassenverzeichnisses und des Strassenplans öffentlich auf. Das Auflagedossier kann im Rathaus, 2. Obergeschoss, eingesehen werden. Ebenso stehen sämtliche Unterlagen auf der Gemeindehomepage www.heiden.ch zum Download bereit.

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