Darlehen zugunsten der Kinderbetreuung

Der Gemeinderat hat der Kinderbetreuung Herisau, die in Bühler einen externen Standort betreibt, ein Darlehen in der Höhe von 70‘000 Franken über fünf Jahre gewährt.

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Die Rückzahlungsvereinbarung sieht eine gleichzeitige Verrechnung der jährlichen Administrationskosten vor, auf welche der Verein Kinderbetreuung für diese Zeit verzichtet. Gemäss Empfehlung des Kantons wird dieses Darlehen über das Finanzvermögen abgewickelt.

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