Der Erlass einer Tempo 30 Zone in der Badstrasse, Blumenfeldstrasse sowie der Blumenaustrasse wurde vom 1. März 2014 bis zum 20. März 2014 öffentlich aufgelegt. Im Zusammenhang mit der daraufhin eingegangenen Einsprache wurde eine neue Expertise der Nänny + Partner AG St.Gallen nachgereicht, in welcher die Verkehrsdaten nochmals erhoben wurden und die zu den von den Einsprechern geforderten Sachverhalten Stellung bezog. Die Fragen der Einsprechenden konnten zwischenzeitlich geklärt, mittels Vereinbarung festgehalten und die Einsprache vom Protokoll des Gemeinderates abgeschrieben werden.
An der Badstrasse befindet sich neben Wohnhäusern, Industrie- und Gewerbebetrieben auch ein Kindergarten. Sie erfüllt den Charakter einer Quartiererschliessungsstrasse und befindet sich im Innerortsbereich. Die Geschwindigkeit ist heute nicht speziell geregelt, es gilt daher Tempo 50 km/h. Mit der Anpassung der Fahrgeschwindigkeit auf die vorhandene Fahrbahnbreite und den Charakter des Quartiers an der Badstrasse soll die Verkehrssicherheit insbesondere für den Fussgänger und Zweiradverkehr gewährleistet werden.
Erfreulich ist, dass die angestrebte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bereits heute von vielen Verkehrsteilnehmern gefahren wird. Dies soll nun auch so markiert und signalisiert werden.