Staatsanwalt: «Er delinquierte munter weiter»

Nicht einmal ganz eine Stunde hat der Prozess am Dienstag gedauert, in dem ein 44-Jähriger aus Herisau wegen sieben Delikten zu 270 Tagessätzen zu 30 Franken teilbedingt verurteilt wurde. 130 Tagessätze, oder 3900 Franken, und eine Busse von 500 Franken und Kosten von fast 9000 Franken muss er bezahlen. Ein Teil der Vergehen war verjährt.

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Im Dezember 2012 war der Beschuldigte in Herisau in angetrunkenem Zustand herumgefahren; als er sich einer Blutprobe unterziehen sollte, verweigerte er dies. Im Januar 2013 fuhr er angetrunken Richtung Schwänlikreisel. Auf der vereisten Strasse geriet er ins Schleudern und prallte gegen einen Kandelaber. Im Mai 2014 geriet er in St.Gallen in eine Kontrolle; dabei wurden 1,36 Promille gemessen. Im März 2015 knallte er in angetrunkenem Zustand in eine Signaltafel.

Im März 2015 stellt sich heraus, dass der Mann wiederholt Auto gefahren war, obwohl sein Führerausweis auf Probe abgelaufen war. Ausserdem hatte er seinen Führerausweises als verloren gemeldet – und – nachdem er das Original wieder gefunden hatte – den Ersatzführerausweis nicht korrekt abgegeben.

Zwischen April und September 2012 bezog er Arbeitslosengeld, obwohl er bereits seit April Teilzeitstellen gefunden hatte. Rund 8000 Franken wurden ihm ungerechtfertigt ausbezahlt. Im Juni 2015 sprach er bei der Arbeitslosenkasse in Herisau vor, weil er kein Geld mehr erhalten hatte. Dabei drohte er einem Mitarbeiter, «den Laden in die Luft zu jagen». Später telefoniert er dem Mitarbeiter und bezeichnete ihn als «Arschloch» und «Wichser»; er drohte ihm, ihn zusammenzuschlagen, wenn er ihn das nächste Mal sehe.

Bei der Festlegung des Strafmasses habe er die offenbar fehlende Einsicht in das Unrecht der Taten während der Strafuntersuchung berücksichtigt, so das Staatsanwalt. «Obwohl diverse Verfahren gegen den Beschuldigten offen waren, delinquierte er munter weiter», so der Staatsanwalt.

Vor Gericht anerkannte der Beschuldigte alle Delikte – das ist Voraussetzung für ein abgekürztes Verfahren – einen «Deal». Er sei nicht alkoholsüchtig, beteuerte er; er trinke nur hie und da Alkohol.

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