Neu dürfen auch Jäger Steinböcke schiessen

Das Bundesrecht sieht vor, dass die Steinbockbestände in den Alpen reguliert werden. Bisher wurde diese Massnahme im Kanton Appenzell I.Rh. vor allem durch den Wildhüter vorgenommen.

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Auf Wunsch der Jägerschaft hat die Standeskommission beschlossen, die Jäger in die Regulierung einzubeziehen. Sie hat ein entsprechendes Reglement erlassen. Für die Steinwildjagd ko?nnen sich jagdberechtigte Ja?ger anmelden, die bereits mindestens fünf Hochjagdpatente im Kanton gelöst haben, eine Feldbegehung mit der Jagdverwaltung absolvieren und in den vorangegangenen sechs Jahren an keiner Steinwildjagd teilgenommen haben. Bei zu vielen Anmeldungen entscheidet das Los. Das Reglement gilt bereits für die Jagdsaison 2017.

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