Finanzausgleich zu grosse Belastung für Gemeinde

Die Gemeinde Urnäsch begrüsst, dass mittels Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes die Bemessungsgrundlagen kritisch hinter fragt werden. Schliesslich gibt es auch aus Sicht der Gemeinde Handlungsbedarf.

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Die Gemeinde Urnäsch wehrt sich jedoch vehement dagegen, dass der Finanzausgleich mit einer vorschnellen Hauruckübung angepasst wird, um im Rahmen des dringlichen Stabilisierungsprogramms 2019 dem Kanton finanziell Luft zu verschaffen. Die vorliegende Teilrevision ist zwingend zeitlich und auch inhaltlich vom Stabilisierungsprogramm zu trennen. Der Kanton ist aufgefordert seine finanziellen Probleme nicht an die Gemeinden auszulagern.

Für die Gemeinde Urnäsch ist es zudem absolut nicht nachvollziehbar, wieso diese Sparmassnahme derart einseitig, unausgewogen und hauptsächlich zu Lasten einer Nehmergemeinde, nämlich Urnäsch, gehen sollte. Denn gemäss dem Vorschlag des Regierungsrates würde Urnäsch 422’000 Franken (also 28.5%) an die gesamten Einsparungen von 1‘482’000 Franken beisteuern.

Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung der Mindestausstattung hätten gravierende Auswirkungen auf Urnäsch. Innerhalb der Gemeinde ist das Einsparpotential (Personal, Prozesse, Anschaffungen, Investitionen) ausgeschöpft. Es gibt keine Möglichkeit, mittels noch rigiderer Verzichtsplanung den entfallenden Betrag zu kompensieren. Urnäsch wäre gezwungen, den Steuerfuss der Gemeinde von heute 4.3 auf 4.6 bis 4.7 Einheiten anzuheben. Ein Steuerfuss in dieser Grössenordnung würde nicht nur sämtliche laufenden Bestrebungen für ein Bevölkerungswachstum innerhalb der Gemeinde zunichtemachen.

Aus Sicht Urnäsch krankt der heutige Finanzausgleich darin, dass er zwar versucht der Grösse einer Gemeinde Rechnung zu tragen, dies allerdings nur dahingehend, als dass Gemeinden mit mehr Einwohnern einen höheren Abzug bei der Mindestausstattung gemacht wird (als bei Gemeinden mit weniger Einwohnern).

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