Änderung des kantonales Behindertenkonzept

Das Behindertenkonzept des Kantons wird leicht angepasst.

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Gemäss bisheriger Fassung des Konzepts musste die Standeskommission im Bedarfsfall eine Schlichtungskommission einsetzen, die ausserhalb des ordentlichen Rechtsverfahrens bei Streitigkeiten zwischen invaliden Personen und Institutionen angerufen werden konnte. Neu übernimmt gestützt auf eine neue Leistungsvereinbarung mit dem Verein Ombudsstelle Alter und Behinderung eine fixe Schlichtungsstelle diese Funktion.

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