Abklärungen zum Windenergiestandort Honegg

Der Grosse Rat hat an der Märzsession 2015 für den Kanton Appenzell Innerrhoden vier potentielle Standorte für Windenergieanlagen im Richtplan festgelegt.

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Die Festlegung erfolgte erst provisorisch. Für den Standort Honegg wurde in der Folge von der Appenzeller Wind AG eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die Standeskommission hat von dieser Studie Ende 2017 Kenntnis genommen. Sie hat festgestellt, dass aufgrund bestehender Zielkonflikte noch weitere Abklärungen nötig sind. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird zu entscheiden sein, ob der Standort Honegg künftig im Richtplan nicht nur als provisorischer, sondern als definitiver Standort für Windenergieanlagen festgelegt werden soll. Dieser Prozess würde mit einem öffentlichen Einwendungsverfahren eröffnet und mit einem allfälligen Entscheid des Grossen Rates und der Genehmigung durch den Bundesrat abgeschlossen. Ein Wechsel zu einer definitiven Festlegung ist Voraussetzung dafür, dass konkrete Bauprojekte überhaupt bearbeitet werden können. Der Entscheid, ob im Richtplan tatsächlich ein Wechsel zu einer definitiven Festlegung eingeleitet werden soll, ist im Frühsommer 2018 zu erwarten.

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