Statuten nochmals überarbeiten

Während die Sanierung des Bauernhauses Ebni an der Sonnenhalbstrasse durchgewinkt wurde, gab es am Mittwoch Abend bei der Korporation Forren starken Widerstand gegen die vorgelegte Statutenrevision. Sie wurde im Grundsatz bejaht – aber die Vorlage zur Überarbeitung an die Kommission zurückgewiesen. 

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Zur Liegenschaft Ebni lag ein Kreditbegehren über 400 000 Franken vor. Da die Substanz des fast 80jährigen Wohnhauses noch gut ist, wird es komplett saniert, vom Keller bis in den Estrich. Der Kredit kam einstimmig durch. Die Bauarbeiten sollen noch diesen Sommer aufgenommen werden. Vermietet werden soll es an eine Familie mit Kindern, «und dies zu einem bezahlbaren Preis».

Zur vorgelegten Statutenrevision entspann sich eine lebhafte Diskussion. Der Präsident zog das Fazit, die Statuten hätten «einen gewissen Unreifegrad», also müsse man einen Schritt zurückgehen. So entschied die Mehrheit der Korporationsgenossen, den vorliegenden Statuten nur als Gerüst zur Weiterbearbeitung und abschliessenden nochmaligen Entscheidung an einer nächsten Versammlung zuzustimmen. Die Erweiterung der Einkaufsmöglichkeit auf Stockwerkeigentümer wurde gutgeheissen. Hingegen wurde die Öffnung der Bürgerrechtsklausel verworfen. Die Einschränkung bleibt also bestehen: Möglich ist ein Einkauf nur für Liegenschaftsbesitzer, die das Innerrhoder Bürgerrecht bereits vor dem Jahr 1899 erworben hatten und somit einen mehr als 100 Jahre alten, typischen Familiennamen tragen.

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