Kontrolluntersuchung für ältere Autofahrer soll beibehalten werden

Auf eine parlamentarische Initiative hin schlägt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vor. Die Alterslimite für periodische vertrauensärztliche Untersuchungen älterer Personen mit einem Führerausweis für nichtberufsmässige Kategorien soll von heute 70 Jahre auf 75 Jahre angehoben werden.

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Die Standeskommission ist gegen die vorgeschlagene Heraufsetzung der Altersgrenze. Diese soll vielmehr beim 70. Altersjahr belassen werden. Die Gesundheit der Autolenker ist für die Sicherheit im Strassenverkehr zentral. Die Lebenserwartung der Menschen steigt zwar an, dennoch zeigt die Erfahrung, dass ein Teil der Bevölkerung ab dem Alter von 70 Jahren vermehrt gesundheitliche Probleme hat. Beispiele solcher Probleme sind ein unbemerktes Nachlassen der Sehkraft, eine massiv ansteigende Gefahr der Erkrankung an Diabetes II oder erste Anzeichen beginnender Demenz. Die Standeskommission weist zudem auf den geringen Aufwand für die ärztliche Kontrolluntersuchung hin, da sich die meisten älteren Menschen ohnehin einem regelmässigen Gesundheitscheck unterziehen.

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