Asylzentrum Sonnenblick: Gemeinderat wünscht sich neutrale Beurteilung

Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat am 11. April 2018 über den Rekurs der Stiftung Sonneblick Walzenhausen, gegen den Entscheid der Baubewilligungskommission betreffend Nutzungsänderung in Asyl-Durchgangszentrum, entschieden. Der Rekurs wurde gutgeheissen, somit ist der Entscheid der Baubewilligungskommission aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen worden.

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Der Gemeinderat hat vom Entscheid Kenntnis genommen und entschieden, Beschwerde beim Obergericht einzureichen.
Der Gemeinderat ist sich der humanitären Tradition von Walzenhausen bzw. des Sonneblick durchaus bewusst und anerkennt diese. Nach Meinung des Gemeinderates greift der Rekursentscheid jedoch in gewissen Punkten zu weit in die Kompetenzen der kommunalen Baubewilligungsbehörde ein. Deshalb soll aus Sicht des Gemeinderates die Frage, ob das Asylzentrum bewilligt werden kann, durch eine unabhängige richterliche Instanz beurteilt werden.

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