Rote Ampel für Biker im Wildschutzgebiet

Das Baudepartement des Kantons St. Gallen hat der Veranstaltung «alpsteinbike» Grenzen gesetzt. Die Mountainbiker dürfen die Strecke Risipass-Muggenboden-Rotenstein-Neuenalp vom 27. und 28. September 2014 nicht befahren.

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Das Forstamt des Kantons St. Gallen wollte für den «alpsteinbike»-Event den Streckenabschnitt Risipass-Muggenboden-Rothenstein-Neuenalp (zwischen Rietbad-Schwägalp und Wildhaus) freigeben, obwohl dieser durch einen Lebensraum bedrohter Arten führt. 200 bis 500 Biker wären Ende September durch diesen wertvollen Lebensraum gefahren. Die Jagdgesellschaft Gräppelen, die Jagdgesellschaft Stein und der WWF St. Gallen waren damit nicht einverstanden, da die Bewilligung gegen bestehende Schutzverordnungen verstösst. Sie erhoben gegen den Entscheid des Kantonsforstamtes Rekurs beim Baudepartement des Kantons St. Gallen. Der Rekurs der beiden Jagdverbände und es WWF wurde vom Baudepartement gutgeheissen.

Das Baudepartement hält insbesondere fest, dass mit einer Massenveranstaltung wie dem «alpsteinbike» unzweifelhaft eine Bekanntmachung der Strecke im Gebiet Rotenstein verbunden ist. Dies wiederspreche jedoch den Zielen der Schutzverordnungen der betroffenen politischen Gemeinden, weshalb die geplante Streckenführung nicht hätte bewilligt werden dürfen.

Der WWF verlangt vom Kantonsforstamt als Bewilligungsbehörde, dass das Fahrverbot für den Bereich Risipass-Muggenboden-Rotenstein-Neuenalp in diesem Jahr auch kontrolliert wird. Wie aus einem Bericht Ende Juli im «Toggenburger Tagblatt» zu entnehmen war, foutierten sich am «alpsteinbike 2013» viele Teilnehmer um das damals schon bestehende Fahrverbot.

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