Mit dem Wintereinzug müssen sich alle Fahrzeuglenkenden besonderen Herausforderungen stellen. Schneebedeckte Strassen fordern gute Winterausrüstungen der Fahrzeuge. Auch mit einwandfreien Winterreifen muss die Geschwindigkeit den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen angepasst werden.
Die freie Sicht durch die Front- und Seitenscheiben muss jederzeit garantiert sein. Vereiste Scheiben sind vor der Fahrt gänzlich vom Eis zu befreien. In den vergangenen Tagen stellte die Kantonspolizei wieder vermehrt Fahrzeuge mit schlecht oder nur dürftig vom Eis befreiten Scheiben fest. Die Weiterfahrt wird erst gewährt, nachdem die Front- und Seitenscheiben sowie die Aussenspiegel vom Eis befreit sind und die freie Sicht nicht mehr eingeschränkt ist.
Oftmals vergessen die Fahrzeuglenker auch die Scheinwerfer, Rücklichter und Kontrollschilder vom Schnee und Eis zu säubern. Auch das Fahren mit viel Schnee auf dem Fahrzeug ist gefährlich und deshalb nicht gestattet. Fehlbare Personen müssen mit saftigen Bussen und einem Führerausweisentzugsverfahren rechnen.