Über 50 Prozent mehr Straftaten registriert

Das Jahr 2022 war für die Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden mit insgesamt 624 registrierten Straftaten ein sehr intensives Jahr. Es wurden rund 53 Prozent mehr Straftaten als im Vorjahr (409) verzeichnet.

Seit 2009 wird die Polizeiliche Kriminalstatistik nach einheitlichen Vorgaben des Bundesamtes für Statistik erstellt. Die im Kanton Appenzell Innerrhoden verübten Straftaten werden darin erfasst und auf Jahresbasis ausgewertet. Ein höherer Wert von registrierten Straftaten wurde seit der Erfassung nach einheitlichen Vorgaben des Bundesamtes für Statistik erst einmal im Jahr 2010 verzeichnet, teilte die Kantonspolizei am Montag mit.

Neuer Höchststand

Im Bereich des Strafgesetzbuches (StGB) war seit 2016 eine Abnahme feststellbar, welche im Jahre 2019 mit 276 Straftaten ihren Tiefpunkt erreichte und anschliessend wieder stieg und in diesem Berichtsjahr mit 553 Straftaten einen neuen Höchststand erreichte. Dieser Höchststand entspricht einer Zunahme zum Vorjahr um 68 Prozent. Dazu kommen 18 Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) (+29 Prozent) und 15 Straftaten gegen das Ausländergesetz (AIG) (+200 Prozent). Die Verstösse gegen übrige Bundesnebengesetze schlagen mit 38 Straftaten zu Buche (-38 Prozent). Allgemein sind in den Bereichen des BetmG, des AIG sowie der übrigen Bundesnebengesetze keine Auffälligkeiten festzustellen, schrieb die Polizei weiter.

Gewaltstraftaten

In der Deliktskategorie Gewaltstraftaten wurden im Jahr 2022 gesamthaft 59 Fälle registriert. Das entspricht einer Zunahme von 18 Prozent. Bei den schweren Gewaltdelikten, dazu zählen namentlich Tötungsdelikte, schwere Körperverletzungen, Vergewaltigungen und qualifizierte Raubdelikte, ist mit einer Straftat im Jahr 2022 ein sehr niedriger Wert zu verzeichnen.

Die angewandte minderschwere Gewalt, dazu zählen einfache Körperverletzungen, Tätlichkeiten, Raufhandel, Angriff, Raub, Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, etc., hat im Jahr 2022 um 9 Prozent auf insgesamt 35 Straftaten leicht zugenommen. Die minderschwere Gewalt (Drohungen und Erpressungen) erfuhr einen starken Anstieg um 64 Prozent auf insgesamt 23 Delikte.

Häusliche Gewalt

Im Bereich der häuslichen Gewalt ist eine Zunahme um 46 Prozent auf 38 Delikte feststellbar. Im Kanton Appenzell Innerrhoden ereignete sich im Jahr 2022 durchschnittlich alle eineinhalb Wochen ein Fall von häuslicher Gewalt.

Straftaten gegen die sexuelle Integrität

Erfreulicherweise haben die Straftaten gegen die sexuelle Integrität um 18 Prozent auf 9 Straftaten abgenommen. Der grösste Anteil in dieser Kategorie hat mit fünf Straftaten der Straftatbestand der Pornografie.

Vermögensdelikte

Der Bereich Vermögensdelikte verzeichnet eine starke Zunahme um 87 Prozent von 194 Fällen im Jahr 2021 auf 362 Straftaten im vergangenen Jahr. Die Top-3-Delikte in dieser Kategorie sind Sachbeschädigungen (121), Diebstahl (75) sowie betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (43). Leider wird insbesondere beim Diebstahl oftmals festgestellt, dass «Gelegenheit macht Diebe» heute noch seine Gültigkeit hat, hiess es in der Mitteilung weiter.

Cybercrime

Cybercrime oder auch digitale Kriminalität genannt, sind Straftaten im Cyberraum. Sie entstehen aus einer Kombination von Straftat und Tatvorgehen. Cybercrime umfasst aktuell 33 verschiedene Tatvorgehen. Diese Tatvorgehen sind in die fünf Bereiche «Cyber-Wirtschaftskriminalität», «Cyber-Sexualdelikte», «Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten», «Darknet» sowie «andere Tatvorgehen» eingeteilt.

Im Jahre 2022 ist ein neuer Höchststand von insgesamt 59 Straftaten zu verzeichnen. Die Anzahl Cyberdelikte hat sich innert zwei Jahren von 25 Straftaten im Jahre 2020 auf 59 Straftaten im Jahre 2022 mehr als verdoppelt. Der Anteil Cyberdelikte im Vergleich zu den Gesamtstraftaten des StGB beträgt im Jahr 2022 rund 11 Prozent. Die Digitalisierung macht sich auch im Bereich der Cybercrimestraftaten deutlich bemerkbar. Auch im Internet gilt: «Seien Sie aufmerksam und mit einer gesunden Portion Skepsis unterwegs. Wenn etwas ‹zu gut klingt, um wahr zu sein› dann ist es in der Regel eben nicht wahr», erinnert die Kantonspolizei.

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