Reh angefahren – Lenkerin ermittelt

In der Nacht auf Montag, 17. September 2012, wurde auf der Hauptstrasse zwischen Waldstatt und Schönengrund ein Reh angefahren und verletzt zurückgelassen.

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Kurz vor 06.00 Uhr ging bei der Kantonalen Notrufzentrale in Trogen die Meldung ein, dass im Ortsteil Brisig, auf dem Gemeindegebiet Schwellbrunn, ein verletztes Reh am Strassenrand liege. In der Folge musste das verletzte Reh durch den aufgebotenen Wildhüter von seinem Leiden erlöst werden. Weil die verantwortliche Person die Kollision mit Reh nicht pflichtgemäss meldete und sich von der Kollisionsstelle entfernt hatte, drängten sich weitere Abklärungen und am 18. September 2012 auch ein Aufruf in den Medien auf. Zwischenzeitlich konnte die Verantwortliche, eine 55-jährige Personwagenlenkerin, ermittelt und zum Vorgefallenen befragt werden. Sie wird sich vor der Staatsanwaltschaft in Trogen zu verantworten haben.

 

Was tun bei einem Unfall mit einem Wildtier?

Ein Autolenker, der ein Wildtier anfährt, muss sofort anhalten und das verletzte Tier mit einem Pannendreieck absichern. Dabei darf er dem Wildtier nicht zu nahe kommen, damit es sich nicht in den Wald schleppt, wo es verenden würde. Um einen qualvollen Tod zu verhindern, muss man auf der Stelle den Wildhüter oder die Polizei benachrichtigen, damit das Tier so schnell wie möglich von seinen Leiden erlöst werden kann.

Die verspätete Meldung des Wildunfalls ist möglicherweise trotz Busse von Interesse: Falls ein Autolenker nämlich gegen Wildschäden versichert ist, verlangt die Versicherungsgesellschaft in der Regel einen Nachweis der Polizei oder des Wildhüters, bevor sie den Schaden bezahlt. (Quelle: Beobachter)

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