Auf Grund eines Hinweises des Revierförsters ist die Kantonspolizei zusammen mit dem Oberforstamt und der Wildhut den Fahrzeugspuren im Krätzernwald nachgegangen. Aufgrund der Spuren wurde der Wald eindeutig von Quads befahren. Quads sind vierräderige Kleinmotorfahrzeuge zum Personentransport mit einem Gewicht von maximal 400 Kilogramm. Das Befahren der Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ist im Gebiet des Krätzerenwaldes untersagt. Das Fahren im Waldbestand abseits von Wegen ist – ausser zu forstlichen Zwecken – selbstverständlich überall und immer verboten, auch für Mountainbikes. Ein Verstoss gegen dieses Verbot ist umso gravierender, weil es sich beim betreffenden Gebiet um einen empfindlichen Lebensraum handelt. Gerade in dieser Jahreszeit, nach einem sehr strengen Winter und relativ kurz vor der Setzzeit des Rehwildes und der Brutzeit der Vögel, sind solche Störungen der Wildruhe speziell schädlich und unerwünscht.
Die Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden bittet die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise zu den fehlbaren Quadfahrern an die Nummer 071 788 95 00. Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Eggerstanden | 19.04.2013 | 09:13 Uhr
kar
Quads im Krätzernwald: Rowdies gesucht
Vor einigen Tagen sind Quads kreuz und quer durch den Wald der Holzkorporation Krätzern gefahren. Dies obwohl die Strassen mit einem Fahrverbot und das Gebiet mit der Tafel «Empfindlicher Lebensraum» ausgeschildert sind.