Die 49-jährige Lenkerin des Verursacherfahrzeuges befuhr die Parkfläche der Coop-Tankstelle und stiess dabei leicht mit einem parkierten Personenwagen zusammen. Dadurch wurden beide Fahrzeuge leicht beschädigt. In der Annahme es sei nichts geschehen, fuhr die Lenkerin nach Hause, wo sie später durch die Kantonspolizei angetroffen werden konnte. Die fehlbare Lenkerin muss sich nun wegen pflichtwidrigem Verhalten nach einem Verkehrsunfall verantworten.
Herisau | 02.01.2015 | 09:57 Uhr
kar
Nach Parkschaden nach Hause gefahren
Am Donnerstag, 1. Januar, touchierte eine Autolenkerin bei der Coop-Tankstelle in Herisau ein parkiertes Fahrzeug und entfernte sich von der Unfallstelle ohne sich um den Schaden zu kümmern.