In der Nacht auf Dienstag, 30. Juni 2015, stellte die Kantonspolizei an der Battenhusstrasse in der Lustmühle einen beschädigten Personenwagen ohne Kontrollschilder fest. Abklärungen führten schliesslich zum 16-jährigen Sohn der Fahrzeughalterin. Dieser behändigte während der Ferienabwesenheit seiner Mutter die Schlüssel des Wagens und unternahm – zusammen mit seinem gleichaltrigen Kollegen – in der Zeit zwischen 01.00 und 02.00 Uhr eine ‚Spritzfahrt‘ mit dem Personenwagen. In der Folge verlor der jugendliche Lenker auf der Battenhusstrasse die Herrschaft über das Fahrzeug, kam über den rechten Fahrbahnrand hinaus und beschädigte dabei den Wagen. Anschliessend verliessen die beiden Jugendlichen die Unfallstelle und stellten das beschädigte Fahrzeug wenige Meter von der Unfallstelle entfernt auf einem Kiesplatz neben der Strasse ab.
Die beiden Jugendlichen werden an die Jugendanwaltschaft AR zur Anzeige gebracht. Sie werden sich neben den Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsrecht auch wegen dem Konsum von Betäubungsmitteln verantworten müssen.